Pressespiegel

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Seit dem 01. Juli 2011 ist die Pedanterie im Verwaltungswesen um einen Fall ärmer:

Das Steuervereinfachungsgesetz erlaubt es nun Unternehmern und Selbständigen – die Zustimmung des Adressaten vorausgesetzt –, Rechnungen auch ohne die Notwendigkeit einer elektronischen Signatur via E-Mail zu versenden. Hierdurch spart der Unternehmer nicht nur  enorme Ressourcen, die bei einer postalischen Versendung von Rechnungen anfielen, auch die leidige Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema der elektronischen Signatur wird hinfällig.

Die bisherige Rechtsunsicherheit wäre insoweit beseitigt, wenn beim nunmehr vereinfachten elektronischen Rechtsverkehr dem Empfänger die Lesbarkeit der Rechnung und die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Echtheit der Rechnung gewährleistet werden. Der  Deutsche Steuerberaterverband (DStV) führt an, dass hierfür schon der manuelle Abgleich mit Bestellung oder dem Lieferschein genüge, falls es sich um ein Unternehmen ohne kaufmännisches Rechnungswesen handle.

In jedem Fall aber sind die gemäß § 14, Absatz 4 UStG erforderlichen Angabe-Auflagen für die Rechnungsstellung auch weiterhin zu beachten, ansonsten würde ein derartiges Geschäftsdokument vom Fiskus nicht als rechtmäßige Rechnung anerkannt.

 

Autor: Sebastian Hundt, schottlerundsimon.de
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