Der Begriff Terminvereinbarung setzt sich aus den Worten Termin und Vereinbarung zusammen.

Unter einem Termin, abstammend aus dem Lateinischen von terminus versteht man ein festgelegtes Kalenderdatum, eine bestimmte Uhrzeit oder auch einen Zeitpunkt zur Ausführung einer bestimmten Handlung wie zum Beispiel einer Zahlung, Leistung oder Lieferung. Darüber hinaus kann man unter einem Termin auch einen bestimmten Zeitpunkt verstehen, an dem ein besonderes Ereignis stattfindet. Ein Beispiel hierfür wäre zum Beispiel eine Sonnenfinsternis. Bei Überschreitung eines Termins spricht man in aller Regel von einer Verspätung. Bei Einhaltung eines Termins bezeichnet man diesen als fristgemäß oder fristgerecht. Bei Aufschub eines Termins spricht man von Vertagung. Der Umstand, dass man einen Termin einhalten muss, wird Termindruck genannt.

Der Begriff Vereinbarung bezeichnet eine bindende Verabredung. Synonym verwendete Begrifflichkeiten wären Übereinkunft, Übereinkommen oder auch Abmachung.

Was genau ist dann aber eine Terminvereinbarung?

Unter einer Terminvereinbarung versteht man eine Verabredung an einem festgelegten Termin. Die Terminvereinbarung kann sowohl telefonischer als auch persönlicher Natur sein. Terminvereinbarungen können, wie bereits beschrieben, zu einer bestimmten Uhrzeit oder auch zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt werden. Es ist auch möglich Terminvereinbarungen für mehrere Tage zu treffen.

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